Quelle: Blizzard
play-rounded-fill

Quelle: Blizzard

Ende Juni war die FTC gegen Microsoft vor Gericht gezogen, um die Übernahme von Activision Blizzard zu verhindern. Nun ist das Urteil zugunsten der Xbox-Mutter ausgefallen, der Fusion steht nun nichts mehr im Weg.

Der ganze Krimi um die Activision Blizzard-Übernahme scheint endlich ein Ende zu nehmen. Die kalifornische Richterin Jacqueline Scott Corley  ist nach Anhörung von FTC und Microsoft zu dem Urteil gekommen, dass andere Parteien (wie PlayStation) durch diese Übernahme nicht in benachteiligt werden. The Verge zitiert die Richterin wie folgt:

Aus den genannten Gründen kommt das Gericht zu dem Schluss, dass die FTC nicht nachgewiesen hat, dass es wahrscheinlich ist, dass sie mit ihrer Behauptung Recht bekommt, dass diese spezielle vertikale Fusion in dieser bestimmten Branche den Wettbewerb erheblich einschränken könnte. Im Gegenteil, die vorliegenden Beweise deuten darauf hin, dass den Verbrauchern eher ein besserer Zugang zu Call of Duty und anderen Inhalten von Activision zur Verfügung steht. Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung wird daher ABGELEHNT.

Damit scheint die letzte Hürde im Übernahmeprozess genommen zu sein. Auch wenn sich die britische CMA dagegen ausgesprochen hatte, gibt es genügend andere wichtige Aufsichtsbehörden, die der Übernahme zugestimmt haben.
Daher dürfte ein Abschluss dieser gewaltigen Fusion unmittelbar bevorstehen. Auch der Microsoft-Präsident Brad Smith gibt sich auf Twitter äußerst zuversichtlich, regulatorische Fragen durch gemeinsame Arbeit aus dem Weg zu räumen.

Mehr zu Microsofts Übernahme von Activision Blizzard findet ihr in der Übersicht.

Weitere Beiträge

NEWS
PC

Holpriger Start für Stalker 2: Herausforderungen beim Launch

NEWS

Mech-Schlachten der nächsten Generation: War Robots: Frontiers erscheint bald

NEWS
PCPLAYSTATIONXBOX

Landwirtschafts-Simulator 25: Ein rekordbrechender Release

NEWS
PCXBOX

Das lange Warten hat ein Ende: STALKER 2 ist da!

NEWS
STREAMING

Twitch: Elon Musk verklagt auch die Amazon-Tochter