Twitch hat in der vergangenen Woche gleich zwei Mal die Bestimmungen zur Nacktheit auf der Streaming-Plattform verändert. Was gilt denn jetzt eigentlich?
Am 13. Dezember hatte Twitch seine Richtlinien für den Umgang mit sexuellen Inhalten aktualisiert. Aus diesen ging unter anderem hervor, dass ab sofort erotische Tänze und die Hervorhebung bestimmter Körperteile durch entsprechende Inhaltskennzeichnung erlaubt seien. Außerdem sei jede Form innerhalb der künstlerischen, fiktiven Nacktheit erlaubt.
Wie zu erwarten, eskalierte die Situation. Streamende testeten ihre Grenzen aus, indem sie sich entweder in besonders spärlicher Kleidung präsentierten. Oder sie nutzten künstliche Intelligenz, um mit ihrer Kunst die Grenzen zwischen Realität und Fiktion verschwimmen zu lassen.
Nach zwei Tagen von Sodom und Gomorra wurde Twitch die ganze Sache zu bunt und man entschied sich dazu, diese Nacktheit wieder sittlich zu bekleiden.
Deshalb veröffentlichte man am 15. Dezember ein neues Update zu den Richtlinien bezüglich sexueller Inhalte. Zwar bleibt ein Großteil der am 13. Dezember veröffentlichten Regelungen unverändert, doch ein entscheidender Aspekt änderte sich:
„In Zukunft werden Darstellungen von realer oder fiktiver Nacktheit auf Twitch nicht mehr erlaubt sein, egal in welchem Medium. Diese Einschränkung gilt nicht für Spiele mit Altersfreigabe.“
Mehr Richtlinien, mehr Verwirrung
Wie Polygon allerdings deutlich macht, sorgen diese neuen Richtlinien allerdings nicht für Klarheit in der Kunst-Bubble. Beispielsweise stellt sich die Frage, wie man Konturen einer Person zeichnet und wann diese Skizzen als „Nacktheit“ gelten.
Content Creator Fuululuu fasst die in der Kunst-Community erlebte Frustration gegenüber Polygon passend zusammen:
„Künstlerische Nacktheit ist für den kreativen Prozess notwendig, aber die Leute gehen sofort zur Sexualisierung und zum Fetisch über. Das ruiniert alles für alle.“
Ob Twitch in dieser Hinsicht nochmal für Klarheit sorgen wird, ist fraglich. Der Kunst-Bubble auf der Streaming-Plattform sei es allerdings gewünscht.
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